MITARBEITERBEURTEILUNG

 

 

Das kleine 1X1 der Mitarbeiterbeurteilung

 

 

 

· Du solltest rechtzeitig Bescheid wissen, damit du dich

  ausreichend vorbereiten kannst. (Wann findet meine

  Beurteilung statt?)

 

· Du darfst jemanden von der Personalvertretung zu

  deiner Beurteilung beiziehen.

 

· Die Beurteilung soll zur Motivation beitragen

 

· Es sollen nur die Leistungen und Verhaltensweisen

  beurteilt werden, die mit dir (als Mitarbeiter) in

  Verbindung stehen

 

· Du solltest innerhalb von 5 Jahren mind. 1x beurteilt

  werden. Zwischen Beurteilung und MOG sollte ein

  Abstand von mind. 6 Monaten liegen.

 

· Dein Vorgesetzter sollte den Beurteilungsbogen Punkt

  für Punkt in einem Dialog durchgehen mit dir

  besprechen

 

· Du hast das Recht, eine schriftl. Stellungnahme

  abzugeben

 

  1. Die Stellungnahme kann Anregungen, Rechtfertigung oder

    Anschuldigung sein.

  2. Du hast das Recht, dir für das Schreiben der Stellungnahme einige Tage Zeit zu nehmen (in der Regel 1 Kalenderwoche)

 

· Die Beurteilung muss in deiner Anwesenheit stattfinden

 

· Du darfst die Unterschrift verweigern;

 

  jedoch raten wir dir, in deiner Stellungnahme zu

  schreiben, dass du nicht mit der Beurteilung

  einverstanden bist. Der Beurteiler muss

 

  dann deine Stellungnahme beantworten bzw.

  begründen.

 

· Nachträglich darf am Beurteilungsbogen nichts geändert

  werden.

 

· Du darfst eine Kopie verlangen

 

 

 

Wenn du Fragen hast, melde dich in deiner örtlichen Personalvertretung!